Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Firma J. Neubert Haus Hof Garten und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsvertrag, sowie aller vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung, Beginn der Arbeiten oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 

2. Die Firma J. Neubert Haus Hof Garten widerspricht sämtlichen Einkaufs-, Auftrags- oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder sie ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme anderweitiger Bedingungen werden sie nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Firma J. Neubert Haus Hof Garten stimmt den Geschäftsbedingungen schriftlich zu.

3. Die Firma J. Neubert Haus Hof Garten hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden. Davon ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung die Firma J. Neubert Haus Hof Garten keinen Einfluss nehmen kann. 

4. Mit der Bestellung von Waren und/oder Bauleistungen und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich diese erwerben zu wollen. Die Firma J. Neubert Haus Hof Garten ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden. 

5. Bestellt der Kunde die Ware oder Dienstleistung auf elektronischen Wege wird die Firma J. Neubert Haus Hof Garten den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein. 

6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma J. Neubert Haus Hof Garten. Im Falle von Verzögerungen beziehungsweise Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend informiert. 

7. Die Firma J. Neubert Haus Hof Garten ist berechtigt Abschlagszahlungen, sowie Teilzahlungen zu verlangen. Bis zur Bezahlung der Materialkosten bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Materialien im Eigentum der Firma J. Neubert Haus Hof Garten. 

8. Der Kunde hat gegenüber der Firma J. Neubert Haus Hof Garten nur ein Recht zur Aufrechnung mit von der J. Neubert Haus Hof Garten anerkannten Forderung oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.

9. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma J. Neubert Haus Hof Garten berechtigt, die Einbringung ihrer Vertragsleistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Kunden ist die Firma J. Neubert Haus Hof Garten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 

10. Feste Ausführungs- und Liefertermine sind nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung bindend. 

11. Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 

12. Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können. 

13. Beim Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von den als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (zum Beispiel Naturstein, Pflanzen) abweichen. 

14. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma J. Neubert Haus Hof Garten für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen. 

15. Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen. 

16. Sollten sich die Wünsche des Kunden gegen den Rat der Firma J. Neubert Haus Hof Garten wenden und der Kunde besteht trotz Abraten auf Ausführung, so wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

17. Sollte sich der Kunde über das Zahlungsziel und die gesetzlichen Fristen hinaus im Zahlungsverzug befinden, so behält sich die Firma J. Neubert Haus Hof Garten vor ohne weitere Ankündigungen gerichtliche Schritte einzuleiten. 

18. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am Nächsten kommt. 

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