Winterdienst

Als kompetenter Partner für Winterdienst erledigen wir diesen für Wohnungsbaugesellschaften, Haus-, Immobilien- und Grundstücksverwaltungen, sowie Geschäfts- und Privatkunden. Vom Gehweg vor dem Haus bis zur Parkplatzanlage. Als Haus- und Grundstückseigentümer sind sie nach der Straßenreinigungspflicht für den Winterdienst an ihrer Immobilien verantwortlich. 

Die Winterdienstsaison beginnt am 01. November eines jeden Jahres und endet mit dem 31. März des kommenden Jahres. Die Räumung des verbleibenden Streuguts ist in unseren Verträgen mit inbegriffen. Wir streuen umwelt- und tierfreundliches Lavastreugranulat :

  • Streugut aus Lavakörnern
  • Abstumpfend und rutschhemmend
  • Wasserspeichernd
  • Vermindert überfrierende Nässe
  • Der blaue Engel zertifiziert
  • Keine Korrosion, keine Bodenbelastung, keine Gewässerbelastung
  • Kann nach Einsatz dem Boden als Auflockerung und Wasserspeicher beigegeben werden

Nach örtlicher Satzung haben sie den Winterdienst zumeist in den Morgenstunden auszuführen, unabhängig davon, ob sie gerade zur Arbeit fahren oder es Wochenende ist. Außerdem haften sie bei Schäden resultierend aus Nichträumung selbst. Wir übernehmen diese Verantwortung und auch Haftung gerne für sie - Winterdienst aus erfahrener Hand. 

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